Kap. 8: Der Gottesdienst in der Nacht
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 11. Juni 2030
- Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung.
- So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen.
- Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.
- Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben