Kap. 71: Der gegenseitige Gehorsam

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 29. April 2022

  1. Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen;
  2. sie wissen doch, das sie auf diesem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen.
  3. Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden.
  4. Sonst sollen alle Jüngeren des Älteren in aller Liebe und mit Eifer gehorchen.
  5. ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen.
  6. Wenn ein Bruder vom Abt oder von einem der Älteren aus einem noch so geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird,
  7. oder wenn er merkt, dass ein Älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein wenig erregt ist,
  8. dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt.
  9. Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster gestoßen.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben