Kap. 70: Eigenmächtige Bestrafung eines Bruders
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 28. Dezember 2028
- Man beuge im Kloster jeder Gelegenheit zur Anmaßung vor.
- Darum bestimmen wir: Keiner darf einen seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu die Vollmacht erteilt.
- Wer sich dagegen verfehlt, werde vor allen zurechtgewiesen, damit die anderen abgeschreckt werden.
- Alle sollen die Knaben bis zum Alter von fünfzehn Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen,
- doch geschehe auch dies immer maßvoll und überlegt.
- Wer sich ohne Weisung des Abtes irgend etwas gegen einen Erwachsenen herausnimmt oder gar den Knaben gegenüber sich zu maßlosem Zorn hinreißen läßt, den treffe die von Regel vorgesehene Strafe.
- Es steht ja geschrieben: „Was du selbst nicht erleiden willst, das tu auch keinem anderen an!“
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben