Kap. 70: Eigenmächtige Bestrafung eines Bruders

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 28. Dezember 2026

  1. Man beuge im Kloster jeder Gelegenheit zur Anmaßung vor.
  2. Darum bestimmen wir: Keiner darf einen seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu die Vollmacht erteilt.
  3. Wer sich dagegen verfehlt, werde vor allen zurechtgewiesen, damit die anderen abgeschreckt werden.
  4. Alle sollen die Knaben bis zum Alter von fünfzehn Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen,
  5. doch geschehe auch dies immer maßvoll und überlegt.
  6. Wer sich ohne Weisung des Abtes irgend etwas gegen einen Erwachsenen herausnimmt oder gar den Knaben gegenüber sich zu maßlosem Zorn hinreißen läßt, den treffe die von Regel vorgesehene Strafe.
  7. Es steht ja geschrieben: „Was du selbst nicht erleiden willst, das tu auch keinem anderen an!“

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben