Kap. 69: Eigenmächtige Verteidigung eines Bruders

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 27. April 2029

  1. Man achte darauf, dass im Kloster sich keiner bei irgendeinem Anlass herausnimmt, als Verteidiger oder Beschützer eines anderen Mönches aufzutreten,
  2. wären die beiden auch noch so eng durch Blutsverwandtschaft verbunden.
  3. Auf gar keine Weise dürfen sich die Mönche das herausnehmen, weil dies zum Anlass für schlimmste Ärgernisse werden kann.
  4. Wer diese Vorschrift übertritt, werde streng in Schranken gewiesen.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben