Kap. 66: Die Pförtner des Klosters

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 24. August 2018

  1. An die Pforte des Klosters stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.
  2. Der Pförtner soll seine Zelle neben der Pforte haben, damit alle, die ankommen, dort immer einen antreffen, von dem sie Bescheid erhalten.
  3. Sobald jemand anklopft oder ein Armer ruft, antworte er: „Dank sei Gott“ oder „Segne mich.“
  4. Mit der ganzen Sanftmut eines Gottesfürchtigen und mit dem Eifer der Liebe gebe er unverzüglich Bescheid.
  5. Braucht der Pförtner eine Hilfe, erhalte er einen jüngeren Bruder.
  6. Das Kloster soll, wenn möglich, so angelegt werden, das sich alles Notwendige, nämlich Wasser, Mühle und Garten, innerhalb des Klosters befindet und die verschiedenen Arten des Handwerks dort ausgeübt werden können.
  7. So brauchen die Mönche nicht draußen herumzulaufen, denn das ist für sie überhaupt nicht gut.
  8. Diese Regel soll nach unserem Willen in der Gemeinschaft oft vorgelesen werden, damit sich keiner der Brüder mit Unkenntnis entschuldigen kann.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben