Kap. 65: Der Prior des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 23. August 2018
- Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem Ermessen besetzt.
- Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach den Anweisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt haben.
- Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.
- Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält es der Abt für gut,
- wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.
- Der Prior führe in Ehrfrucht aus, was ihm sein Abt aufträgt; er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.
- Denn je höher er über andere gestellt ist, um so sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beachten.
- Stellt sich heraus, das der Prior voller Fehler ist oder, vom Hochmut betört, sich stolz überhebt oder nachweislich die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Wort zurechtgewiesen.
- Bessert er sich nicht, treffe ihn die von Regel vorgesehene Strafe.
- Ändert er sich auch so nicht, werde er seinen Amtes als Prior enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.
- Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam, werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.
- Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben