Kap. 63: Die Rangordnung in der Gemeinschaft

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 18. April 2030

  1. Die Rangordnung im Kloster halte man so ein, wie sie sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts oder aufgrund verdienstvoller Lebensführung ergibt und wie sie der Abt festlegt.
  2. Der Abt bringe jedoch die ihm anvertraute Herde nicht in Verwirrung. Er treffe keine ungerechte Verfügung, als könnte er seine Macht willkürlich gebrauchen,
  3. sondern er bedenke immer, dass er über all seine Entscheidungen und all sein Tun Gott Rechenschaft geben muss.
  4. Entsprechend der Rangordnung also, die er festlegt oder die ihnen von selber zukommt, sollen die Brüder zum Friedenskuss und zur Kommunion gehen, einen Psalm vortragen und im Chor stehen.
  5. Nirgendwo darf das Lebensalter für die Rangordnung den Ausschlag geben oder sie von vornherein bestimmen,
  6. haben doch Samuel und Daniel, obgleich noch jung, Gericht über die Ältesten gehalten.
  7. Außer denen also, die der Abt, wie gesagt, nach reiflicher Überlegung voranstellt oder aus bestimmten Gründen zurücksetzt, sollen alle übrigen den Platz einnehmen, der ihrem Eintritt entspricht.
  8. Wer zum Beispiel zur zweiten Stunde des Tages ins Kloster kam, muss wissen, dass er jünger ist als jener, der zur ersten Stunde des Tages gekommen ist, welches Alter oder welche Stellung er auch haben mag.
  9. Die Knaben aber sollen in allem und von allen zur Ordnung angehalten werden.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

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