Kap. 62: Die Priester des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 17. August 2015
- Wenn ein Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig, den priesterlichen Dienst auszuüben,
- Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.
- Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er weiß ja, dass gerade er sich der Zucht der Regel zu fügen hat.
- Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreit mehr und mehr auf Gott zu.
- Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,
- außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.
- Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.
- Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.
- Und ändert er sich trotz wiederholter Ermahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.
- Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen,
- doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel gehorchen will.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben