Kap. 62: Die Priester des Klosters

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 17. Dezember 2017

  1. Wenn ein Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig, den priesterlichen Dienst auszuüben,
  2. Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.
  3. Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er weiß ja, dass gerade er sich der Zucht der Regel zu fügen hat.
  4. Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreit mehr und mehr auf Gott zu.
  5. Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,
  6. außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.
  7. Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.
  8. Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.
  9. Und ändert er sich trotz wiederholter Ermahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.
  10. Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen,
  11. doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel gehorchen will.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben