Kap. 61: Die Aufnahme fremder Mönche

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 15. Dezember 2016

  1. Es kann sein, das ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast in Kloster bleiben möchte.
  2. Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,
  3. sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.
  4. Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht vielleicht gerade deshalb geschickt hat.
  5. Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Weg nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen, solange er Gast war.
  6. Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthaltes als anspruchsvoll und mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft verweigern,
  7. sondern man sage ihm zudem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.
  8. Verdient er es jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf,
  9. sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen.
  10. Wir dienen doch überall dem einen Herrn und kämpfen für den einen König.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben