Kap. 61: Die Aufnahme fremder Mönche

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 16. August 2028

  1. Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf er ihm einen höheren Platz zuweisen.
  2. Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde, zu einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch, sondern auch sie an einen höheren Platz stellen, als es ihrem Eintritt entspricht.
  3. Der Abt hüte sich aber, jemals einen Mönch aus einem anderen Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben seines Abtes in sein Kloster aufzunehmen,
  4. steht es doch geschrieben: „Was du nicht selbst erleiden willst, das tu auch keinem anderen an!“

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben