Kap. 60: Die Aufnahme von Priestern

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 14. Dezember 2029

  1. Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu.
  2. Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat.
  3. Nichts wird ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: „Freund, wozu bist du gekommen?“
  4. Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn der Abt ihn beauftragt.
  5. Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut.
  6. Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder eine andere Angelegenheit im Kloster geht,
  7. nimmt er den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, nicht jenen, der ihm sonst aus Ehrfurcht vor dem Priestertum eingeräumt wird.
  8. Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu,
  9. aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben