Kap. 59: Die Aufnahme von Kindern

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 13. August 2030

  1. Wenn etwa ein vornehmer Mann seinen Sohn Gott im Kloster darbringen will und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus.
  2. Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar.
  3. Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, das sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen.
  4. Sind sie jedoch damit nicht zufrieden, sondern möchten etwas Gutes tun, können sie dem Kloster eine Spende anbieten.
  5. Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten.
  6. Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so dass dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung.
  7. Entsprechend sollen es auch Ärmere halten.
  8. Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben