Kap. 58: Die Ordnung bei der Aufnahme von Brüdern
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 11. August 2015
- Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,
- sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: „Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind.“
- Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, dass er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht,
- gestatte man ihm den Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für die Gäste auf.
- Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen.
- Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.
- Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er willig ist zu gehorchen und ob er bereit ist, niedrige Arbeiten zu tun.
- Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott.
- Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben, lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor
- und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst: wenn du es beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit fort.
- Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld.
- nach Ablauf von sechs Monaten lese man ihm die Regel vor: Er soll wissen, was der Eintritt für ihn bedeutet.
- Wenn er noch bei seinem Entschluss bleibt, liest man ihm nach vier Monaten dieselbe Regel wieder vor.
- Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.
- Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen
- noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es von sich weisen oder auf sich nehmen wolle.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben