Kap. 54: Die Annahme von Briefen und Geschenken

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 6. August 2029

  1. Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgendjemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst kleine Geschenke annehmen oder geben.
  2. Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde.
  3. Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist.
  4. Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem Teufel kein Raum gegeben werde.
  5. Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe von der Regel vorgesehene Strafe.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben