Kap. 54: Die Annahme von Briefen und Geschenken
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 6. August 2029
- Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgendjemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst kleine Geschenke annehmen oder geben.
- Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde.
- Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist.
- Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem Teufel kein Raum gegeben werde.
- Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe von der Regel vorgesehene Strafe.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben