Kap. 53: Die Aufnahme der Gäste
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 5. August 2017
- Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.
- Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diesen Dienst gut geeignet sind.
- Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt.
- Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster gelte der Grundsatz:
- Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.
- Die Unterkunft für die Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.
- Dort sollen genügend Betten bereit stehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.
- Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammensein oder sprechen.
- Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sie ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben