Kap. 52: Das Oratorium des Klosters

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 3. August 2027

  1. Das Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nicht anderes werde dort getan oder aufbewahrt.
  2. Nach dem Gottesdienst gehen alle in größter Stille hinaus und bezeugen Ehrfrucht vor Gott.
  3. So wird ein Bruder, der noch für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen daran gehindert.
  4. Auch wenn sonst einer still für sich beten will, trete er einfach ein und bete, nicht mit lauter Stimme, sondern unter Tränen und wacher mit Aufmerksamkeit des Herzens.
  5. Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben