Kap. 51: Mahlzeiten außerhalb des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 2. August 2015
- Wird ein Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, dass er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen, auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt,
- es sei denn, sein Abt habe ihm die Erlaubnis gegeben.
- Handelt er anders, werde er ausgeschlossen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben