Kap. 50: Gebetszeiten außerhalb des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 1. Dezember 2029
- Wenn Brüder sehr weit entfernt arbeiten, nicht zur rechten Zeit zum Oratorium kommen können
- und wenn der Abt festgestellt hat, dass es wirklich so ist,
- dann müssen die den Gottesdienst an ihrem Arbeitsplatz halten. Mit Ehrfrucht sollen sie vor Gott die Knie beugen.
- Auch die Brüder, die auf Reisen geschickt werden, übergehen die festgesetzten Gebetsstunden nicht; sie feiern diese für sich, so gut sie können. Sie sollen nicht versäumen, die Pflicht ihres Dienstes zu erfüllen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben