Kap. 48: Die Ordnung für Handarbeit und Lesung
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 30. Juli 2017
- Am Sonntag sollen ebenfalls alle für die Lesung frei sein außer jenen, die für verschiedene Dienste eingeteilt sind.
- Ist aber einer so nachlässig und träge, dass er nicht Willens oder nicht fähig ist, etwas zu lernen oder zu lesen, trage man ihm eine Tätigkeit auf, damit er nicht müßig ist.
- Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden.
- Der Abt muss auf ihre Schwäche Rücksicht nehmen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben