Kap. 46: Die Bußen für andere Verfehlungen

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 26. März 2019

  1. Wenn jemand bei irgendeiner Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht
  2. oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet
  3. und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,
  4. sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.
  5. Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,
  6. der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben