Kap. 46: Die Bußen für andere Verfehlungen
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 26. Juli 2015
- Wenn jemand bei irgendeiner Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht
- oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet
- und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,
- sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.
- Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,
- der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben