Kap. 43: Die Bußen für Unpünktlichkeit

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 22. März 2026

  1. Hört man da Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei,
  2. allerdings mit Ernst, um nicht Anlaß zu Albernheiten zu geben.
  3. Dem Gottesdienst soll nicht vorgezogen werden.
  4. Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem „Ehre sie dem Vater“ des Psalmes 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen.
  5. Vielmehr stehe er als letzter von allen oder auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie von ihm und von allen gesehen werden.
  6. Dort bleibe er, bis er am Schluss des Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat.
  7. Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewusst auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit von allen gesehen werden, sich schämen und deshalb bessern.
  8. Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; so gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung.
  9. Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern.
  10. Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tage erst nach dem Vers und nach dem „Ehre sei dem Vater“ des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz.
  11. Er nehme sich nicht heraus, sich vor einer Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;
  12. selbst dann muss der Schuldige Buße tun.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben