Kap. 42: Das Schweigen nach der Komplet

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 21. März 2018

  1. Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.
  2. Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
  3. An Tagen mit Mittag- und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die „Unterredungen“, oder die „Lebensbeschreibungen der Väter“ oder sonst etwas vor, was die Hörer erbaut,
  4. nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören: zu anderer Zeit aber soll man sie lesen.
  5. An Fasttagen dagegen gilt: Nach der Feier Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der „Unterredungen“.
  6. Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.
  7. So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
  8. Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden.
  9. Findet sich einer, der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft,
  10. ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag.
  11. Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben