Kap. 39: Das Maß der Speise
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 18. Juli 2029
- Nach unserer Meinung dürften für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder zur neunten Stunde, für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen.
- Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere.
- Zwei gekochte Speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich.
- Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag- und Abendessen einnimmt.
- Essen die Brüder auch am Abend, hebe der Cellerar ein Drittel des Pfundes auf, um es ihnen am Abendtisch zu geben.
- War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und der Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut.
- Doch muss vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei einem Mönch Übersättigung einschleichen.
- Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie Unmäßigkeit,
- sagt doch unser Herr: „Nehmt euch in Acht, dass nicht Unmäßigkeit euer Herz belaste.“
- Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In allem achte man auf Genügsamkeit.
- Auf das Fleisch vierfüßiger Tiere sollen alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben