Kap. 39: Das Maß der Speise

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 17. November 2024

  1. Nach unserer Meinung dürften für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder zur neunten Stunde, für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen.
  2. Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere.
  3. Zwei gekochte Speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich.
  4. Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag- und Abendessen einnimmt.
  5. Essen die Brüder auch am Abend, hebe der Cellerar ein Drittel des Pfundes auf, um es ihnen am Abendtisch zu geben.
  6. War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und der Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut.
  7. Doch muss vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei einem Mönch Übersättigung einschleichen.
  8. Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie Unmäßigkeit,
  9. sagt doch unser Herr: „Nehmt euch in Acht, dass nicht Unmäßigkeit euer Herz belaste.“
  10. Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In allem achte man auf Genügsamkeit.
  11. Auf das Fleisch vierfüßiger Tiere sollen alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben