Kap. 35: Der wöchentliche Dienst in der Küche

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 14. März 2026

  1. Die Wochendiener sollen (an Festtagen) vor der einzigen Mahlzeit über das festgesetzte Maß hinaus etwas zu trinken und Brot erhalten,
  2. damit sie ihren Brüdern zur Stunde der Mahlzeit ohne Murren und besondere Mühe dienen können.
  3. An Festtagen aber müssen sie bis zum Schluss warten.
  4. Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen sich am Sonntag gleich nach dem Morgenlob im Oratorium tief vor allen verbeugen und um das Gebet für sich bitten.
  5. Wer den Wochendienst beendet, spreche folgenden Vers: „Gepriesen bist Du Herr und Gott, du hast mir geholfen und mich getröstet.“
  6. Hat er dreimal so gesprochen und den Segen zum Abschluss seines Dienstes empfangen, folgt wer den Dienst beginnt, und spricht: „O Gott, komm mir zu Hilfe, Herr eile mir zu helfen.“
  7. Auch diesen Vers wiederholen alle dreimal; dann empfängt der Bruder den Segen und beginnt seinen Dienst.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben