Kap. 35: Der wöchentliche Dienst in der Küche

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 13. März 2028

  1. Die Brüder sollen einander dienen. Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen, es sei denn, er wäre krank oder durch eine dringende Angelegenheit beansprucht;
  2. denn dieser Dienst bringt großen Lohn und lässt die Liebe wachsen.
  3. Den Schwachen aber gebe man Hilfe, damit sie ihren Dienst verrichten, ohne traurig zu werden.
  4. Überhaupt sollen alle je nach Größe der Gemeinschaft und nach den örtlichen Verhältnissen Hilfe bekommen.
  5. Ist die Gemeinschaft größer, sei der Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso wer, wie gesagt, durch wichtigere Angelegenheiten beansprucht ist.
  6. Die übrigen Brüder sollen einander in Liebe dienen.
  7. Wer den Wochendienst beendet, soll am Samstag alles reinigen
  8. und die Tücher waschen, mit denen sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen.
  9. Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen allen die Füße waschen.
  10. Die benutzten Geräte sollen dem Cellerar sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden.
  11. Der Cellerar aber übergebe sie dem weiter, der den Dienst antritt. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben