Kap. 33: Eigenbesitz des Mönches
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 11. Juli 2016
- Vor allem dieses Laster muss mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden.
- Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder anzunehmen.
- Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel – gar nichts.
- Den Brüdern ist ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen.
- Alles Notwendige dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es ihnen nicht gestattet, etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat.
- „Alles sei allen gemeinsam“, wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.
- Stellt es sich heraus, dass einer an diesem sehr schlimmen Laster Gefallen findet, werde er einmal und ein zweites Mal ermahnt.
- Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn eine Strafe.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben