Kap. 32: Werkzeug und Gerät des Klosters

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 10. März 2020

  1. Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alles anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann.
  2. Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen.
  3. Der Abt führe ein Verzeichnis all dieser Dinge. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.
  4. Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt.
  5. Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben