Kap. 32: Werkzeug und Gerät des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 10. März 2019
- Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alles anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann.
- Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen.
- Der Abt führe ein Verzeichnis all dieser Dinge. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.
- Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt.
- Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben