Kap. 31: Der Cellerar des Klosters

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 8. Juli 2024

  1. Als Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im Essen, nicht überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch.
  2. Vielmehr sei er gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater.
  3. Er trage Sorge für alles.
  4. Ohne die Weisung des Abtes tue er nichts;
  5. an seine Aufträge halte er sich.
  6. Er mache die Brüder nicht traurig.
  7. Falls ein Bruder unvernünftig etwas fordert, kränke er ihn nicht durch Verachtung, sondern schlage ihm die unangemessene Bitte vernünftig und mit Demut ab.
  8. Er wache über seine Seele und danke immer an das Apostelwort: „ Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang.“
  9. Um Kranke, Kinder, Gäste und Arme soll er sich mit großer Sorgfalt kümmern; er sei fest davon überzeugt: Für sie alle muss es am Tag des Gerichtes Rechenschaft ablegen.
  10. Alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät.
  11. Nichts darf er vernachlässigen.
  12. Er sei weder der Habgier noch der Verschwendung ergeben. Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue alles mit Maß und nach der Weisung des Abtes.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben