Kap. 30: Die Strafe bei Mangel an Einsicht

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 7. Juli 2016

  1. Nach Alter und Einsicht muss es unterschiedliche Maßstäbe geben.
  2. Daher gelte: Knaben und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was sie Ausschließung als Strafe bedeutet,
  3. sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben