Kap. 3: Die Einberufung der Brüder zum Rat

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 17. Januar 2016

  1. Alle sollen in allem der Regel als Lehrmeisterin folgen, und niemand darf leichtfertig von ihrer Weisung abweichen.
  2. Keiner darf im Kloster dem Willen seines eigenen Herzens folgen.
  3. Niemand maße sich an, mit seinem Abt unverschämt oder gar außerhalb des Klosters zu streiten.
  4. Geht aber einer in seiner Anmaßung so weit, dann treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
  5. Der Abt allerdings muss seine Anordnungen immer in Gottesfurcht treffen und sich dabei an die Regel halten. Er muss wissen, dass er sich ohne Zweifel für all seine Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu verantworten hat.
  6. Wenn weniger wichtige Angelegenheiten des Klosters zu behandeln sind, soll er nur die Älteren um Rat fragen,
  7. lesen wir doch in der Schrift: „Tu alles mit Rat, dann brauchst du nach der Tat nichts zu bereuen.“

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben