Kap. 29: Die Wiederaufnahme von Brüdern

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 6. März 2017

  1. Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat.
  2. Danach werde aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft.
  3. Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise ausgenommen. Er muss, dass es danach für ihn keine Rückkehr mehr gibt.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben