Kap. 28: Die Unverbesserlichen
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 5. Juli 2028
- Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge.
- Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, Stolz und Überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt.
- Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnungen an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge.
- Wenn er dann sieht, dass seine Mühe keinen Erfolg hat, greife er zu dem was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder,
- dass der Herr, der alles vermag, ihm die Heilung schenkt.
- Wenn er sich auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte, was der Apostel sagt: „Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte.“
- Und an anderer Stelle: „Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen.“
- Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben