Kap. 28: Die Unverbesserlichen

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 5. Juli 2016

  1. Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge.
  2. Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, Stolz und Überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt.
  3. Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnungen an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge.
  4. Wenn er dann sieht, dass seine Mühe keinen Erfolg hat, greife er zu dem was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder,
  5. dass der Herr, der alles vermag, ihm die Heilung schenkt.
  6. Wenn er sich auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte, was der Apostel sagt: „Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte.“
  7. Und an anderer Stelle: „Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen.“
  8. Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben