Kap. 26: Unerlaubter Umgang mit Ausgeschlossenen

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 3. März 2017

  1. Wenn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln,
  2. treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben