Kap. 25: Die Ausschließung bei schweren Verfehlungen

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 2. Juli 2026

  1. Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen.
  2. Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden.
  3. Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels:
  4. „Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn.“
  5. Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde.
  6. Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man ihm gibt, wird nicht gesegnet.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben