Kap. 18: Die Ordnung der Psalmen

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 23. Februar 2019

  1. Zur Vesper werden täglich vier Psalmen feierlich gesungen,
  2. angefangen von Psalm 109 bis Psalm 147;
  3. ausgenommen sind Psalmen, die schon anderen Gebetszeiten zugewiesen wurden, nämlich die Psalmen 117 bis 127, Psalm 133 und Psalm 142.
  4. Alle anderen sind zur Vesper zu singen.
  5. Weil aber drei Psalmen fehlen, sind die längeren der genannten Reihe zu teilen, nämlich Psalm 138, Psalm 143 und Psalm 144.
  6. Weil Psalm 116 kurz ist, wird er mit Psalm 115 verbunden.
  7. Damit ist die Reihe der Vesperpsalmen festgelegt. Für alles übrige gilt die oben gegebene Ordnung, also Lesung, Responsorium, Hymnus, Versikel und Canticum.
  8. Zur Komplet werden täglich dieselben Psalmen wiederholt, nämlich Psalm 4, Psalm 90 und Psalm 133.
  9. Damit ist die Ordnung des Psalmengesangs am Tage festgelegt. Die anderen Psalmen verteile man gleichmäßig auf die Vigilien der sieben Nächte.
  10. Dabei teilt man die längeren Psalmen und bestimmt so zwölf für jede Nacht.
  11. Wir machen ausdrücklich auf folgendes aufmerksam: Wenn jemand mit dieser Psalmenordnung nicht einverstanden ist, stelle er eine andere auf, die er für besser hält.
  12. Doch achte er unter allen Umständen darauf, dass jede Woche der ganze Psalter mit den 150 Psalmen gesungen und zu den Vigilien am Sonntag stets von vorne begonnen wird.
  13. Denn Mönche, die im Verlauf einer Woche weniger singen als den ganzen Psalter mit den üblichen Cantica, sind zu träge im Dienst, den sie gelobt haben.
  14. Lesen wir doch, dass unsere heiligen Väter in ihrem Eifer an einem einzigen Tag vollbracht haben, was wir in unserer Lauheit wenigstens in einer ganzen Woche leisten sollten.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben