Kap. 42: Das Schweigen nach der Komplet
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 21. März 2030
- Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.
- Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
- An Tagen mit Mittag- und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die „Unterredungen“, oder die „Lebensbeschreibungen der Väter“ oder sonst etwas vor, was die Hörer erbaut,
- nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören: zu anderer Zeit aber soll man sie lesen.
- An Fasttagen dagegen gilt: Nach der Feier Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der „Unterredungen“.
- Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.
- So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
- Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden.
- Findet sich einer, der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft,
- ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag.
- Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben