Kap. 30: Die Strafe bei Mangel an Einsicht
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 7. März 2029
- Nach Alter und Einsicht muss es unterschiedliche Maßstäbe geben.
- Daher gelte: Knaben und Jugendliche oder andere, die nicht recht einsehen können, was sie Ausschließung als Strafe bedeutet,
- sollen für Verfehlungen mit strengem Fasten oder mit kräftigen Rutenschlägen bestraft werden. Sie sollen dadurch geheilt werden.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben