Kap. 60: Die Aufnahme von Priestern
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 14. Dezember 2029
- Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu.
- Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat.
- Nichts wird ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: „Freund, wozu bist du gekommen?“
- Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn der Abt ihn beauftragt.
- Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut.
- Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder eine andere Angelegenheit im Kloster geht,
- nimmt er den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, nicht jenen, der ihm sonst aus Ehrfurcht vor dem Priestertum eingeräumt wird.
- Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu,
- aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben