Kap. 61: Die Aufnahme fremder Mönche
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 15. August 2024
- Es kann sein, das ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast in Kloster bleiben möchte.
 - Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,
 - sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.
 - Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht vielleicht gerade deshalb geschickt hat.
 - Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Weg nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen, solange er Gast war.
 - Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthaltes als anspruchsvoll und mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft verweigern,
 - sondern man sage ihm zudem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.
 - Verdient er es jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf,
 - sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen.
 - Wir dienen doch überall dem einen Herrn und kämpfen für den einen König.
 
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben
