Kap. 52: Das Oratorium des Klosters
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 3. August 2016
- Das Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nicht anderes werde dort getan oder aufbewahrt.
- Nach dem Gottesdienst gehen alle in größter Stille hinaus und bezeugen Ehrfrucht vor Gott.
- So wird ein Bruder, der noch für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen daran gehindert.
- Auch wenn sonst einer still für sich beten will, trete er einfach ein und bete, nicht mit lauter Stimme, sondern unter Tränen und wacher mit Aufmerksamkeit des Herzens.
- Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben