Kap. 35: Der wöchentliche Dienst in der Küche
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 13. Juli 2028
- Die Brüder sollen einander dienen. Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen, es sei denn, er wäre krank oder durch eine dringende Angelegenheit beansprucht;
- denn dieser Dienst bringt großen Lohn und lässt die Liebe wachsen.
- Den Schwachen aber gebe man Hilfe, damit sie ihren Dienst verrichten, ohne traurig zu werden.
- Überhaupt sollen alle je nach Größe der Gemeinschaft und nach den örtlichen Verhältnissen Hilfe bekommen.
- Ist die Gemeinschaft größer, sei der Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso wer, wie gesagt, durch wichtigere Angelegenheiten beansprucht ist.
- Die übrigen Brüder sollen einander in Liebe dienen.
- Wer den Wochendienst beendet, soll am Samstag alles reinigen
- und die Tücher waschen, mit denen sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen.
- Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen allen die Füße waschen.
- Die benutzten Geräte sollen dem Cellerar sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden.
- Der Cellerar aber übergebe sie dem weiter, der den Dienst antritt. So weiß er, was er gibt und was er zurückerhält.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben