Kap. 71: Der gegenseitige Gehorsam
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 29. April 2029
- Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen;
- sie wissen doch, das sie auf diesem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen.
- Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden.
- Sonst sollen alle Jüngeren des Älteren in aller Liebe und mit Eifer gehorchen.
- ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen.
- Wenn ein Bruder vom Abt oder von einem der Älteren aus einem noch so geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird,
- oder wenn er merkt, dass ein Älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein wenig erregt ist,
- dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt.
- Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster gestoßen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben