Kap. 69: Eigenmächtige Verteidigung eines Bruders
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 27. April 2030
- Man achte darauf, dass im Kloster sich keiner bei irgendeinem Anlass herausnimmt, als Verteidiger oder Beschützer eines anderen Mönches aufzutreten,
- wären die beiden auch noch so eng durch Blutsverwandtschaft verbunden.
- Auf gar keine Weise dürfen sich die Mönche das herausnehmen, weil dies zum Anlass für schlimmste Ärgernisse werden kann.
- Wer diese Vorschrift übertritt, werde streng in Schranken gewiesen.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben